Von Prof. Dr. Harald G. Schweim
Besonders von Jagdgegnern wird immer wieder versucht, Jäger/innen am Beispiel des ReichsJAGDgesetz (RJG) in die „BRAUNE ECKE“ zu drängen. Das ist sachlich falsch, es basierte auf Ausarbeitungen unter der sozialdemokratischen Reichsregierung von Otto Braun.
In Wahrheit ist das „ReichsNATURSCHUTZgesetz“ (RNG) vom 26. 06.1935 - oh wie beschämend für heutige Tier- und Naturschutzexperten - aus der „BRAUNEN ECKE“.
Die Nationalsozialisten inszenierten sich als Tierfreunde und beschlossen das erste Tier- und Naturschutzgesetz in Deutschland. In den Jahren 1933 bis 1935 wurden vom NS-Regime umfassende gesetzliche Neuregelungen im Natur- und Umweltschutzes erlassen. Am 16. August 1933 verbot
Göring als preußischer Ministerpräsident per Erlass die Vivisektion „an Tieren aller Art“ für das preußische Staatsgebiet. Zugleich drohte Göring „Personen, die trotz des Verbotes die Vivisektion veranlassen, durchführen oder sich daran beteiligen“, dass sie „ins Konzentrationslager abgeführt“
werden.
Das RNG ging maßgeblich auf den Einfluss Görings zurück, dem der Bereich im Nationalsozialismus institutionell unterstellt war. Der geistige Ahnherr des RNG war der NS-Parteigenosse Walther Schoenichen. Er schrieb u.a. 1934: „In der Wildnis reckenhafter Baumgestalten hat sich heldischer Geist germanischer Krieger immer aufs Neue gestählt und gefestigt. Eine gehärtete Rasse wuchs hier heran – Geschlechter von Führern, bestimmt und befähigt, die Geschicke der Welt zu leiten. In hartem Kampf mit dem Wald schuf sich der deutsche Mensch, mit zäher Entschlossenheit vorwärtsdringend, seinen Lebensraum … Hier will uns der deutsche Wald mit seinen kühn in den Raum sich emporreckenden Säulen, mit seinen Siegfried-haften Heldengestalten erscheinen wie ein Sinnbild für das Dritte Reich deutscher Nation.“
In der Präambel des RNG wird die ideologische Ausrichtung, die der Nationalsozialismus im Naturschutz sieht, ausgeführt. So heißt es darin: „Heute wie einst ist die Natur in Wald und Feld des deutschen Volkes Sehnsucht, Freude und Erholung. […] Der um die Jahrhundertwende entstandenen 'Naturdenkmalpflege' konnten nur Teilerfolge beschieden sein, weil wesentliche politische und weltanschauliche Voraussetzungen fehlten; erst die Umgestaltung des deutschen Menschen schuf die Vorbedingungen für wirksamen Naturschutz.“ In einem zeitgenössischen Kommentar zum RNG beschreibt Karl Asal die enge Geistesverwandtschaft zwischen nationalsozialistischer Weltanschauung und Naturschutz und formuliert dazu: Das Gesetz sei der „Anwendungsfall der nationalsozialistischen Grundideen von den engen Wechselbeziehungen zwischen Blut und Boden als den Grundgegebenheiten unseres völkischen Seins“, es zeige „eine klare Wesensverwandtschaft mit den gerade vom Führer so oft betonten, auf Wahrung der Tradition gerichteten Bestrebungen des Nationalsozialismus“, im Ordnungsprinzip des Naturschutzes bestätige sich nationalsozialistisches Denken „als ordnende Macht im Kampf gegen Willkür, Anarchie und Chaos“ und schließlich unterstreiche das Gesetz die sozialen Gesichtspunkte: „auch dem ärmsten Volksgenossen soll sein Anteil an deutscher Naturschönheit gesichert werden.
Abb. rechts: Hermann Göring hätschelte Löwen
Es ist verständlich, dass der ehemalige Bundesumweltminister und ehemals oberste Naturschützer Deutschlands Jürgen Trittin bei der Eröffnung des Kongress „Naturschutz und Nationalsozialismus“ am 4. Juli 2002 zu dem Schluss kam: „Das RNG war … schon qua Entstehung ein Gesetz der
Nationalsozialisten.“
Das RNG wurde im Übrigen keineswegs gegen einen inneren Widerstand der Naturschützer erlassen, sondern freudig begrüßt. Der 1899 gegründete „Bund für Vogelschutz“, 1975 in Naturschutzbund (NABU) umbenannt, bejubelte 1933 die Machtübernahme durch die
Nationalsozialisten mit den Worten seiner Vorsitzenden: „Freudig stellen wir uns hinter den Führer, geloben, unsere ganze Kraft einzusetzen für sein hohes Ziel.“ 1934 erfolgte die Umbenennung in „Reichsbund für Vogelschutz“ zugleich mit einer Satzungsänderung, nach der nur noch „deutsche
Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Mitglied werden konnten.
Abb. rechts: Am 16. August 1933 verbot Göring als preußischer Ministerpräsident per Erlass die Vivisektion „an
Tieren aller Art“ für das preußische Staatsgebiet. Am 3. September erschien dazu im Kladderadatsch
eine Karikatur: Der uniformierte Göring schreitet eine Parade von potenziellen Labor-Tieren ab, die
seinen Hitlergruß erwidern. Am 3. September erschien dazu im Kladderadatsch eine Karikatur: Der uniformierte Göring schreitet eine Parade von potenziellen Labor-Tieren ab, die seinen Hitlergruß erwidern.